Stormdry Qualifiziert für 5% Mehrwertsteuer
– Das Justizministerium hat Stormdry für 5% Mehrwertsteuer qualifiziert , wenn das Produkt als energiesparendes Material für Isolationsanwendungen eingesetzt wird.
Stormdry Creme zum Schutz von Bauwerken wurde eine spezielle Freigabe von der Regierung gegeben, welches das Produkt als Energiesparmaßnahme zur Wandisolierung klassifiziert , wie in Abschnitt 2,8 der Bekanntmachungskriterien (England). Der ermäßigte Steuersatz gilt nur für Stormdry. In der Regel erfüllen Mauerwerk-Cremes nicht die erforderlichen Kriterien von HMRC unter den derzeitigen MwSt-Vorschriften.
Stormdry qualifiziert für den 5% Mehrwertsteuersatz aufgrund der speziellen Formulierung und Leistungskriterien. Diese sind das Ergebnis jahrelanger Forschung und Entwicklung in den Safeguard-Laboren. Unsere umfangreichen Tests und unabhängigen Bewertungen von Giraffe Innovation haben bewiesen, dass Stormdry eine wirksame Behandlung ist und in Wärmeenergieeinsparungen von bis zu 29% resultieren kann.
Der reduzierte 5% Mehrwertsteuersatz ist von besonderem Interesse für Bauunternehmer, die jetzt diese Rate für die Installationskosten und Produktkosten verwenden können, wenn Stormdry zur Energieeinsparung aufgetragen wird. Dies gilt für alle Wohngebäude und Gebäude, die nur für wohltätige Zwecke verwendet werden. Wo realisierbar, können auch notwendige Nebenarbeiten für die Installation von der verringerten Rate abgedeckt werden. Für weitere Informationen ist es ratsam, sich mit HMRC oder Ihrem Steuerberater in Verbindung zu setzen.
Ausführliche Informationen über den Mehrwertsteuerhinweis 708/6 „Materialien zum Energiesparen“ (November 2011) stehen zur Besichtigung und als Download auf der HMRC Website zur Verfügung.
Kontaktieren Sie Safeguard für weitere Informationen über Stormdry und dessen energiesparende Eigenschaften oder besuchen Sie unsere Website.